Wenn ein Verfahren
zur Belastung wird.
KESB-Verfahren, Kindesschutzmassnahmen, Beistandschaften: Wenn ein Amt oder eine Behörde eingreift, bedeutet das oft Krise und Überforderung. Ich begleite Menschen durch diese schwierigen Situationen – damit sie handlungsfähig bleiben.
Erstgespräch anfragenBei laufenden Verfahren oder akuter Eskalation: Gespräch innert 48 Stunden.
Wann Begleitung hilft
Ein Verfahren von aussen verschärft oft, was ohnehin schon belastet. Der Druck überfordert – genau dann, wenn Menschen einen klaren Kopf behalten müssten.
KESB-Verfahren
Wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingreift, stehen Menschen oft unter grossem Druck. Ich begleite Betroffene, damit sie im Verfahren sprechfähig und entscheidungsfähig bleiben.
Festgefahrene Konflikte
Wenn der Konflikt zwischen Elternteilen, Geschwistern oder Angehörigen festgefahren ist. Ich arbeite mit allen Beteiligten – auf Einzel- und Gruppenebene.
Kindesschutzmassnahmen
Wenn Eltern mit Massnahmen konfrontiert werden, die sie stark belasten. Begleitung bedeutet hier: Emotionen sortieren, die Kommunikation mit der Behörde verbessern, Handlungsspielraum erhalten.
Beistandschaften
Wenn Angehörige mit Beistandschaftsmassnahmen ringen – gegeneinander oder gegen die Entscheidung der Behörde. Ich helfe, das Wesentliche nicht aus dem Blick zu verlieren.
Überforderung und Belastung
Manche fühlen sich vom Verfahren überfordert und blockiert. Hier braucht es nicht zwingend Rechtsvertretung – sondern zuerst jemanden, der begleitet, stabilisiert und klärt.
Warum ich diese Situationen kenne
Behördenverfahren sind keine abstrakten Prozesse. Sie berühren das Intimste: die Familie, die Kinder, das eigene Bild von sich als Elternteil. Menschen reagieren darauf mit Anspannung, Rückzug oder Erschöpfung.
Ich kenne diese Dynamiken aus über 30 Jahren Praxis. Als Anwältin habe ich erlebt, was ein Verfahren mit Menschen macht – jenseits der Akten. Als Mediatorin und Coach weiss ich, was es braucht, damit Menschen wieder sprechfähig werden.
Ich biete hier keine Rechtsberatung an. Aber ich weiss, wie Ämter und Behörden denken – und wie ich Menschen so begleite, dass ein Verfahren sie weniger belastet.
Wie ich arbeite
Erstgespräch
Unverbindlich und vertraulich, höchstens 30 Minuten. Ich höre zu, wir klären Ihr Anliegen – und Sie spüren, ob es passt.
Stabilisierung & Klärung
Bevor Positionen bearbeitet werden, brauchen Menschen oft zuerst Stabilität. Ich schaffe Raum dafür – ohne zu drängen.
Begleitung im Verfahren
Parallel zum laufenden Behördenverfahren. Einzel- und Mehrparteienarbeit, Kommunikationsklärung, Vorbereitung auf Gespräche mit der Behörde.
Abschluss & Weiterleitung
Wenn das Verfahren endet oder rechtliche Konsequenzen entstehen: Ich kenne die richtigen Kanzleien und begleite bei Bedarf weiter.
Nehmen Sie Kontakt auf.
Unverbindlich, vertraulich. Für Betroffene und Behörden gleichermassen.
Honorar: CHF 240.– pro Stunde, inkl. MWST – das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Erstgespräch anfragen