Wenn ein Verfahren
zur Belastung wird.

KESB-Verfahren, Kindesschutzmassnahmen, Beistandschaften: Wenn ein Amt oder eine Behörde eingreift, bedeutet das oft Krise und Überforderung. Ich begleite Menschen durch diese schwierigen Situationen – damit sie handlungsfähig bleiben.

Erstgespräch anfragen

Bei laufenden Verfahren oder akuter Eskalation: Gespräch innert 48 Stunden.

Wann Begleitung hilft

Ein Verfahren von aussen verschärft oft, was ohnehin schon belastet. Der Druck überfordert – genau dann, wenn Menschen einen klaren Kopf behalten müssten.

KESB-Verfahren

Wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingreift, stehen Menschen oft unter grossem Druck. Ich begleite Betroffene, damit sie im Verfahren sprechfähig und entscheidungsfähig bleiben.

Festgefahrene Konflikte

Wenn der Konflikt zwischen Elternteilen, Geschwistern oder Angehörigen festgefahren ist. Ich arbeite mit allen Beteiligten – auf Einzel- und Gruppenebene.

Kindesschutzmassnahmen

Wenn Eltern mit Massnahmen konfrontiert werden, die sie stark belasten. Begleitung bedeutet hier: Emotionen sortieren, die Kommunikation mit der Behörde verbessern, Handlungsspielraum erhalten.

Beistandschaften

Wenn Angehörige mit Beistandschaftsmassnahmen ringen – gegeneinander oder gegen die Entscheidung der Behörde. Ich helfe, das Wesentliche nicht aus dem Blick zu verlieren.

Überforderung und Belastung

Manche fühlen sich vom Verfahren überfordert und blockiert. Hier braucht es nicht zwingend Rechtsvertretung – sondern zuerst jemanden, der begleitet, stabilisiert und klärt.

Warum ich diese Situationen kenne

Behördenverfahren sind keine abstrakten Prozesse. Sie berühren das Intimste: die Familie, die Kinder, das eigene Bild von sich als Elternteil. Menschen reagieren darauf mit Anspannung, Rückzug oder Erschöpfung.

Ich kenne diese Dynamiken aus über 30 Jahren Praxis. Als Anwältin habe ich erlebt, was ein Verfahren mit Menschen macht – jenseits der Akten. Als Mediatorin und Coach weiss ich, was es braucht, damit Menschen wieder sprechfähig werden.

Ich biete hier keine Rechtsberatung an. Aber ich weiss, wie Ämter und Behörden denken – und wie ich Menschen so begleite, dass ein Verfahren sie weniger belastet.

«Ich kenne Behördenverfahren aus der Praxis – und begleite Menschen so, dass sie sich nicht überrollen lassen.»

Über 30 Jahre als Anwältin

20 Jahre Mediationserfahrung

Coaching-Ausbildung an der Coaching Akademie in Hamburg

Langjährige Erfahrung in Kindesschutz und Familienrecht

Wie ich arbeite

Erstgespräch

Unverbindlich und vertraulich, höchstens 30 Minuten. Ich höre zu, wir klären Ihr Anliegen – und Sie spüren, ob es passt.

Stabilisierung & Klärung

Bevor Positionen bearbeitet werden, brauchen Menschen oft zuerst Stabilität. Ich schaffe Raum dafür – ohne zu drängen.

Begleitung im Verfahren

Parallel zum laufenden Behördenverfahren. Einzel- und Mehrparteienarbeit, Kommunikationsklärung, Vorbereitung auf Gespräche mit der Behörde.

Abschluss & Weiterleitung

Wenn das Verfahren endet oder rechtliche Konsequenzen entstehen: Ich kenne die richtigen Kanzleien und begleite bei Bedarf weiter.

Für Fachpersonen & Behörden

Wenn Sie eine unabhängige Dritte beiziehen möchten.

KESB, Sozialdienste, Beiständinnen und Beistände, Gerichte und Ämter können mich beiziehen – wenn interne Ressourcen nicht ausreichen oder eine neutrale Begleitung der Parteien gefragt ist. Ich arbeite als unabhängige Dritte, nicht als Rechtsvertretung.

Neutralität

Ich vertrete keine Partei und bin keiner Seite verpflichtet – nur einem fairen Prozess, nicht einem bestimmten Ergebnis.

Vertraulichkeit

Klare Vertraulichkeit und klare Rollentrennung: Ich begegne den Beteiligten ausschliesslich als Coach und Mediatorin – strikt getrennt von meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Verfahrenskenntnis

Als Anwältin und ehemalige Richterin kenne ich Sprache, Abläufe und Zwänge von Behördenverfahren aus über 30 Jahren Praxis.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. Anfrage Sie schildern Fall und Anliegen – vertraulich und unverbindlich.
  2. Auftrag & Rolle Wir klären Auftrag, Rolle, Grenzen und den Rahmen der Rückmeldung.
  3. Begleitung Einzel- oder Mehrparteienarbeit, parallel zum laufenden Verfahren.
  4. Rückmeldung Im vereinbarten Rahmen – ohne die Vertraulichkeit der Begleitung zu verletzen.

Referenzen und das konkrete Vorgehen besprechen wir vertraulich im Erstgespräch.

Als Fachperson anfragen

Nehmen Sie Kontakt auf.

Unverbindlich, vertraulich. Für Betroffene und Behörden gleichermassen.

Honorar: CHF 240.– pro Stunde, inkl. MWST – das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Erstgespräch anfragen